Arbeitsrecht

Die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragestellungen verlangt eine hohe fachliche Spezialisierung und einen sensiblen Umgang mit der Materie. Nationale wie internationale Mandanten greifen deshalb auf unsere weitreichenden Erfahrungen in diesem Bereich zurück. Sie profitieren von dem persönlichen Engagement unserer Kompetenzteams und der unmittelbaren Einbindung des jeweils verantwortlichen Partners.

Depel Arbeitsrecht Insolvenzrecht berät und vertritt sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen Führungskräfte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder.

Über eine vorausschauende Beratung versuchen wir, Konfliktpotenzial schon im Vorfeld aufzuspüren und somit auszuschalten. Depel Arbeitsrecht Insolvenzrecht übernimmt die umfassende Gestaltung der Verträge zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, weiterhin die Beendigung der Verträge einschließlich eventuell notwendiger Prozessführungen. Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen wie auch an Top-Führungskräfte – beispielsweise bei der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

Aufsichtsräte, Betriebsräte & Gewerkschaften

Depel Arbeitsrecht Insolvenzrecht unterstützt in- und ausländische Unternehmen im täglichen Umgang mit Betriebs- und Personalräten sowie bei der Regelung arbeitsrechtlicher Fragen in Einigungsstellen. Wir verhandeln für unsere Mandanten Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, wir stehen in Arbeitskampfsituationen unterstützend zur Seite und setzen Interessen in gerichtlichen Auseinandersetzungen durch. Auf hohe Erfahrungen können wir im Bereich der Unternehmensmitbestimmung verweisen.

Umstrukturierungen & Reorganisation

Stehen Veränderungen im Unternehmen an, bietet Depel Arbeitsrecht Insolvenzrecht die umfassende Beratung bei Betriebsübergängen, Betriebsverlegungen, Betriebsstilllegungen und in Fällen des Personalabbaus. Unsere Anwältinnen und Anwälte übernehmen die Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, u. a. bei der Aushandlung von Interessenausgleichen sowie Sozialplänen. Kennzeichnend für unsere Arbeit sind profunde Fachkenntnisse – inklusive Sonderfällen. So finden wir Lösungen auch zu besonders schwierigen Arbeitsrechtsfragen.

Arbeitsbedingungen

Die Aufgaben des Arbeitsrechtes reichen heutzutage weit über das Kündigungsschutzrecht, das Betriebsverfassungsrecht oder auch das Tarifrecht hinaus. Vielfach begleiten wir Mandanten bei der Einführung neuer Vergütungs- oder Zielvereinbarungssysteme. Die Flexibilisierung von Arbeitszeiten oder die Entwicklung neuer Motivationsansätze bilden weitere Einsatzbereiche, um die wir uns kümmern. Depel Arbeitsrecht Insolvenzrecht steht für individuelle, lösungsorientierte Rechtsberatung – mit handfesten Antworten auf komplexe, arbeitsrechtliche Fragen.

Compliance

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet den Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor Benachteiligungen zu ergreifen. Schadensersatzansprüchen entgeht der Arbeitgeber nur, wenn er entsprechende Sicherungen vorweisen kann. Dies erfordert bereits ein „kleines“ Compliance-System.

Wir raten dazu, ein solches Einstiegssystem zu errichten und zeitgleich für weitere Compliance-Anforderungen zu nutzen. So zum Beispiel für die Überprüfung der Einhaltung von Arbeitszeitrichtlinien und Arbeitsschutzvorschriften, weiterhin für die Schaffung von Regelungen zur Geschenke-Annahme, zum korrekten Verhalten in Geschäftsbeziehungen, zum Verhalten von Vorgesetzten gegenüber den Untergebenen und auch der Mitarbeiter untereinander.

Über Hinweisgebersysteme kann insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts ein Ventil geschaffen werden, das Fehlentwicklungen zügig und nachhaltig entgegen zu wirken weiß. Die Annahme von erkennbar zu großen Geschenken, Mobbing und Bossing, falsche Reisekostenabrechnungen, Fälle von Diskriminierungen oder auch sexueller Belästigung können beispielsweise gemeldet werden.