Insolvenzrecht
Unsere Strafverteidiger beraten sowohl im Vorfeld als auch während der Krise sowie in der Nachbewältigung der Krise des Unternehmens. Dabei sind neben den klassischen Insolvenzdelikten wie Bankrott oder Insolvenzverschleppung immer auch die nebenstrafrechtlichen Vorschriften zu beachten, dabei aber auch die jeweiligen Folgen für die Verantwortlichen von Unternehmen. Unsere Strafverteidiger stellen dies durch die Zusammenarbeit im Team mit weiteren Partnern der Kanzlei sicher und wahren dadurch die Rechte unserer Mandanten.