Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht hat sich zu einem komplexen Rechtsgebiet entwickelt.
Auch das Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht, das Strafrecht, das Schuldrecht, das Zwangsvollstreckungsrecht, das Sozialrecht und auch das Arbeitsrecht spielen hier eine bedeutende Rolle.
Sowohl für Schuldner als auch Gläubiger ist es schwer, hier den Überblick zu behalten, und stets im Auge zu haben, was alles eine Rolle spielen kann, beziehungsweise welche Folgen Handlungen auslösen können.
Schuldner und Gläubiger durch dieses Dickicht zielsicher zu führen, ist die Aufgabe eines guten Rechtsanwaltes im Insolvenzrecht.
Rechtsanwalt Michael Depel vertritt seit über 25 Jahren sowohl Gläubiger als auch Schuldner in insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Für viele Unternehmen, welche er zunächst nur im Arbeitsrecht vertreten hat, hat er im Laufe der Beratung Strategien entwickelt, um die Insolvenz zu vermeiden oder auch Gläubigerinteressen durchzusetzen.
Das Spannungsverhältnis zwischen dem Gläubigerschutz einerseits und dem Bedürfnis, auch Schuldner soweit möglich noch zu helfen, gehört mit zu den schwierigen Zielsetzungen der insolvenzrechtlichen Gesetzgebung.
Oftmals geht es ums Ganze und es ist wichtig daher wichtig, sich möglichst frühzeitig beraten zu lassen. Es gibt mittlerweile viele Möglichkeiten, auch in schwierigen Situationen ein Insolvenzverfahren noch zu vermeiden und die Restrukturierung zu erreichen.
Aber auch im regulären Insolvenzverfahren kann mit Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder einer gemeinschaftlichen geordneten Durchführung des Verfahrens viel Schaden für alle Beteiligten vermieden werden.
Rechtsanwalt Michael Depel vertritt Verbraucher, Unternehmer, Banken, Gläubiger, Schuldner – mithin auch alle natürlichen und juristischen Personen, die mit Insolvenzverfahren in Berührung kommen. Auch bei der Erlangung einer  Restschuldbefreiung war Rechtsanwalt Depel schon häufiger beratend tätig.
Der Unternehmenskauf von insolventen Firmen gehört ebenfalls mit zu den Beratungschwerpunkten.
Auch Mandanten, welche sich gegen Ansprüche von Insolvenzverwaltern aus persönlicher Haftung und Anfechtung zur Wehr setzen müssen, steht Rechtsanwalt Depel zur Seite.